16. August 2023

Sommer, Sonne, Strom - mit Photovoltaik in die Zukunft

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16. August 2023

Hamburg hat als erstes Bundesland eine Solarpflicht im Klimaschutzgesetz vorgeschrieben. Für den Neubau gilt diese bereits seit Jahresbeginn, bei Modernisierungen des Daches wird die Ausstattung mit Photovoltaik ab 2024 greifen.

Kürzlich wurde in einer Studie, beauftragt vom Cluster Erneuerbare Energien Hamburg, das Solarpotenzial von Hamburgs Dächern untersucht. Und obwohl nicht alle Dächer in Hamburg, immerhin nehmen sie rund zehn Prozent der Landesfläche ein, PV-fähig sind, könnten mit den Potenzialen ca. Zweidrittel des jährlichen Stromverbrauchs in Hamburg abgedeckt werden. 

Unsere Dächer, so unterschiedlich sie auch aufgebaut sind, bieten viel Platz für Photovoltaik. Nachdem wir bereits einen Letter of Intent über die Zusammenarbeit mit Green Planet Energy eG (GPE) geschlossen haben, konnten wir erfolgreich einen weiteren Partner, SOLARIMO GmbH (SOLARIMO), für die Ausstattung unserer Bestandsdächer mit Photovoltaik gewinnen. Auch mit den Stadtwerken Norderstedt sind wir in Gesprächen zu den ersten beiden Pilotobjekten. 

Zusammen mit GPE und SOLARIMO planen wir, innerhalb von 4 Jahren 4.000 Wohnungen ein Mieterstromangebot machen zu können.

Die Bedingungen für den Mieterstrom sind gesetzlich geregelt, es gilt unter anderem, dass der Mieterstromtarif mindestens 10% unter dem Grundversorgertarif liegen muss. So profitieren die Mitglieder von einem günstigen Stromtarif und nutzen gleichzeitig den direkt vor Ort erzeugten Strom aus der Sonnenenergie. Darüber hinaus gibt es immer mehr gesetzliche Änderungen, die die Umsetzung von PV-Mieterstrommodellen erleichtern sollen. Auch die Versorgung von Wallboxen über PV-Anlagen an Stellplatzanlagen nach Modernisierungen oder Neubau ist perspektivisch denkbar.

Die PV-Anlagen werden im sog. „Dachflächenpacht-Modell“ errichtet. Der BVE stellt dem Energieerzeuger die Dachfläche für den Bau und Betrieb der Photovoltaik-Anlage zur Verfügung, wird selbst aber nicht Eigentümer der Anlage. Die Verträge für die Strombelieferung unserer Mitglieder schließen wir über eine lange Laufzeit, währenddessen ist eine effiziente Nutzung der Anlage durch unsere Partner verlässlich gewährleistet. 

Derzeit befinden wir uns in einer Projektphase, die von verschiedenen bau- und anlagentechnischen Prüfungen geprägt ist. Die Gebäude werden sich einzeln angesehen, es wird zum Beispiel geprüft, ob es Dachaufbauten wie Lüftungsanlagen oder auch Gauben gibt. Aber auch im Gebäude muss sich der Hausanschluss und der Elektroraum angesehen werden. Ein Mieterstromkonzept erfordert zusätzliche Zähler, für die Platz vorhanden sein muss. Auch ein sog. Wechselrichter muss untergebracht werden, der die Sonnenenergie als Gleichstrom in netzüblichen Wechselstrom wandelt, sodass dieser Solarstrom für die Geräte und Verbraucher der im Haus wohnenden Mitglieder nutzbar ist. Los geht es mit den ersten Pilotobjekten spätestens Anfang 2024, wir berichten hier in der BVE aktuell über den weiteren Projektfortschritt.