13. Februar 2024

Kabel-TV: Ihre Versorgung endet

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13. Februar 2024

Sehr geehrte Mitglieder,

heute möchten wir Sie über eine Änderung im Zusammenhang mit unserer Kabelfernsehversorgung informieren. Ende 2021 trat eine Gesetzesänderung im Telekommunikationsgesetz in Kraft, die Auswirkungen auf das Kabelfernsehen in Ihrer Wohnung hat. 

Bislang haben wir Ihnen den TV-Empfang über das Kabelnetz automatisch zur Verfügung gestellt. Die Kosten wurden über Ihre Nebenkosten abgerechnet. Aufgrund der Gesetzesänderung muss diese Vorgehensweise angepasst werden. Zukünftig dürfen wir die Kabelfernsehversorgung nicht mehr über die Mietnebenkosten abrechnen. Sie müssen daher einen individuellen Vertrag direkt mit dem Dienstleister abschließen, wenn Sie wie gewohnt fernsehen möchten.

Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema:

Warum brauche ich einen eigenen Kabel-TV-Vertrag?
Bereits seit 2021 ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Sie schreibt vor, dass spätestens ab dem 01.07.2024 die Kabel-TV-Entgelte nicht mehr über die Betriebskostenabrechnung erhoben werden dürfen. Hintergrund: Alle Mieterinnen und Mieter sollen aus verschiedenen Anbietern wählen können. Wer weiterhin Kabel-TV empfangen möchte, braucht deshalb einen eigenen TV-Einzelvertrag.

Betrifft das auch das Internet? 
Nein, die Änderung bezieht sich nur auf das Kabelfernsehen. Wer dieses nicht nutzt und ausschließlich über das Internet (IPTV) fernsieht, muss keinen neuen TV-Einzelvertrag abschließen. Gleichzeitig haben Sie natürlich die Möglichkeit, statt eines neuen Kabelvertrags auch ab sofort IPTV-Angebote zu nutzen. 

Was muss ich tun, wenn ich weiterhin Kabel-TV schauen möchte?
Am einfachsten ist die Umstellung, wenn Sie bei dem Anbieter bleiben, der auch bisher für Ihre Wohnanlage zuständig war. Hierfür hat der BVE attraktive Konditionen ausgehandelt, damit seine Mitglieder weiterhin günstig fernsehen können. Wenn Sie einen Einzelvertrag abschließen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Anbieter.

Wer ist mein Anbieter?

Quartiere in Hamburg, Pinneberg, Seevetal
Die Hamburger Wohnanlagen des BVE beziehen das Kabel-TV bisher über PŸUR. Die Umstellung der Abrechnung erfolgt hier zum 01.06.2024. Wenn Sie bis dahin einen Vertrag bei PŸUR abschließen, können Sie Ihr gewohntes Kabelfernsehen weiterhin wie gewohnt nutzen. Sie müssen am Umstellungstag nicht zu Hause sein, Sie benötigen keine neuen Empfangsgeräte. Ein Sendersuchlauf oder andere Änderungen an den Einstellungen oder Verkabelungen sind nicht nötig. Ihr eigener Vertrag gilt erst nach der Umstellung. Es entstehen also keine doppelten Kosten.

Kontakt
https://www.pyur.com/kabel
Telefon: 0800 220 1111

Sollten Sie keinen eigenen Vertrag bei PŸUR oder einem anderen Kabel-TV-Anbieter abschließen, wird Ihre Fernsehversorgung über den Kabelanschluss nach der Umstellung automatisch eingestellt.

Quartiere in Norderstedt
In Norderstedt ist der Vertragspartner des BVE für das Kabel-TV die wilhelm.tel. Gemäß des neuen Telekommunikationsgesetzes ist der TV-Sammelvertrag zum 30.06.2024 aufgekündigt. Wer seinen TV-Kabelanschluss wie bisher weiternutzen möchte, muss dafür einen TV-Einzelvertrag mit wilhelm.tel abschließen. In diesem Fall bleibt alles wie bisher. Sie benötigen keine neuen Geräte, keine Zusatzdienste und die Sender bleiben auf dem gewohntem Sendeplatz. Sie empfangen das Fernsehsignal wie gewohnt und ohne Unterbrechung.

Kontakt
https://www.wilhelm-tel.de/tv-einzelversorgung
Telefon: 0800 432 432 4
ServiceCenter: Rathausallee 31, 22846 Norderstedt

Sofern Sie keinen neuen TV-Einzelvertrag mit wilhelm.tel abschließen, endet die TV-Versorgung ab dem 30.06.2024.

Wird das Fernsehen teurer, wenn ich einen eigenen Vertrag abschließe? 
Durch die Umstellung wird das Kabelfernsehen für die Genossenschaftsmitglieder geringfügig teurer. Der BVE hat aber für seine Mitglieder Preise unterhalb des Marktüblichen ausgehandelt. 

Muss ich bei meinem bisherigen Anbieter bleiben? 
Nein. Sie können frei wählen, ob Sie überhaupt Kabel-TV beziehen möchten,  Wenn Sie kein Kabel-TV beziehen möchten, können Sie das Fernsehsignal auch über das IPTV beziehen, benötigen dafür aber einen Internetanschluss. 

Ich habe schon einen Einzelvertrag mit einem Kabel-TV-Anbieter. Betrifft mich die Umstellung dann auch? 
Etwa 500 Wohnungen des BVE haben bereits Einzelverträge mit den Kabel-TV-Anbietern. Für diese Haushalte ändert sich nichts. 

Weitere wichtige Informationen zu dem Thema und möglichen Alternativen für Sie finden Sie hier