FAQ



Wohnungsbestand und Wartezeiten

Wo hat der BVE Wohnungen?

Unser Wohnungsbestand von rund 14.000 Wohnungen erstreckt sich nahezu über ganz Hamburg. Hier können Sie genau sehen, wo sich unsere Wohnungen befinden, und sich über die einzelnen Wohnanlagen informieren.

Muss ich Mitglied sein, um eine Wohnung beim BVE zu bekommen?

Für die Wohnungssuche ist die Mitgliedschaft keine Voraussetzung. In bestimmten Wohnanlagen können Sie sich auch als Nichtmitglied unverbindlich für eine Wohnung vormerken lassen. Nutzen Sie dafür gerne unser Wohnungsbewerbungsformular. Erst wenn wir eine passende Wohnung für Sie gefunden haben, müssen Sie im Falle der Vermietung Mitglied werden und die erforderlichen Pflichtanteile für die Wohnung bei uns einzahlen.

Wie lange sind die Wartezeiten, bis mir Wohnungen angeboten werden?

Unsere Wohnungen sind sehr beliebt und obwohl wir jedes Jahr in Neubauten investieren, können wir nicht jeden Wohnungswunsch erfüllen, sodass häufig mit langen Wartezeiten gerechnet werden muss.

Grundsätzlich ist die Wartezeit abhängig von der jeweiligen Nachfragesituation. Hierbei spielen nicht nur die Lage, sondern auch Größe, Ausstattung, Grundriss etc. der gewünschten Wohnung mit ein. Mitglieder werden bei der Vergabe unserer Wohnungen vorrangig behandelt, aber auch hier kann es aufgrund hoher Nachfrage teilweise zu längeren Wartezeiten kommen. Sobald wir Ihnen eine Wohnung anbieten können, erhalten Sie von uns ein schriftliches Angebot.

Wieso kann ich mich nicht für meinen Wunschstadtteil bewerben?

In einigen Stadtteilen nehmen wir aufgrund der sehr hohen Nachfrage ausschließlich Mitglieder in unsere Interessentenliste auf. In dem Wohnungsbewerbungsformular und auch in unseren Fragebögen werden diese Stadtteile nicht angezeigt, obwohl der BVE dort Wohnungsbestand  hat.



Mitgliedschaft

Wie kann ich Mitglied beim BVE werden?

Unter www.bve.de/Wohnungsbewerbung haben Sie die Möglichkeit eine Wohnungsbewerbung beim BVE zu hinterlegen. Sofern wir eine passende Wohnung für Sie finden, werden Sie bei der Vermietung als Mitglied in unserer Genossenschaft aufgenommen.

Was kostet die Mitgliedschaft, was kostet eine Wohnung?

Zum Erwerb der Mitgliedschaft sind 20 Mindestpflichtanteile á € 51,13 = € 1.022,60 zu zeichnen und einzuzahlen. Das Eintrittsgeld beträgt € 40,00. Bei Vertragsabschluss über eine Genossenschaftswohnung sind weitere Pflichtanteile in unterschiedlicher Höhe, je nach Art und Ausstattung der Wohnung, zu zeichnen und einzuzahlen.

Werden die Anteile sofort fällig, ist eine Ratenzahlung möglich?

Die Pflichtanteile sind sofort fällig und Voraussetzung für die Mitgliedschaft beim BVE. Bei Übernahme einer Wohnung und Zeichnung weiterer Pflichtanteile ist eine Ratenzahlung nur in Ausnahmefällen möglich. Hierüber wird im Einzelfall durch den Vorstand entschieden.

Werden meine Genossenschaftsanteile verzinst?

Auf die gezeichneten und eingezahlten Anteile schüttet der BVE eine Dividende aus. Die Verzinsung beträgt zur Zeit 4% jährlich.

Kündigung der Mitgliedschaft: Wann bekomme ich meine Anteile ausgezahlt?

Die Kündigung der Mitgliedschaft oder die Teilkündigung einzelner Anteile muss dem BVE bis zum 30. September eines Jahres schriftlich vorliegen. Das spätere Auseinandersetzungsguthaben wird am 30. Juni des darauf folgenden Jahres ausgezahlt und pauschal mit 2% verzinst.

Kann ich meine Genossenschaftsanteile übertragen?

Ein Mitglied kann sein Anteile nur durch schriftliche Vereinbarung auf eine andere Person übertragen, sofern diese Mitglied unserer Genossenschaft ist.

Kann mein Kind Mitglied werden?

Aktuell können Kinder von Mitgliedern zwischen 15 und 25 Jahren Mitglied werden.

Kann ich weitere Genossenschaftsanteile erwerben?

Inklusive der Mindestanteile für die Mitgliedschaft oder der Pflichtanteile der Wohnung können begrenzt weitere freiwillige Anteile erworben werden.



Mitgliedervertreter und Vertreterwahl

Wer kann Mitgliedervertreter werden?

Laut Satzung ist jede geschäftsfähige natürliche Person, die am Tage der Bekanntmachung der Wahl in die Mitgliederliste eingetragen ist, als Mitgliedervertreter oder Ersatzvertreter wählbar.

Nicht wählbar sind Mitglieder

a) die ihre Mitgliedschaft gekündigt haben,
b) die zur Zeit der Wahl dem Aufsichtsrat oder dem Vorstand angehören,
c) die zur Genossenschaft in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen,
d) gegen die ein Ausschließungsverfahren läuft und an die der Ausschließungsbeschluss abgesandt worden ist

Wenn Sie also Mitglied beim BVE sind, die oben aufgelisteten Anforderungen erfüllen und Lust haben sich aktiv an der Gestaltung unserer Genossenschaft zu beteiligen, lassen Sie sich von den Mitgliedern der Genossenschaft als Mitgliedervertreter wählen. Sie können aber nicht nur sich selbst, sondern auch andere Mitglieder für den Posten als Mitgliedervertreter vorschlagen bzw. nominieren.

Welche Aufgaben haben Mitgliedervertreter?

Zu den Aufgaben dieses höchsten genossenschaftlichen Gremiums zählen Entscheidungen über Satzungsänderungen, Genehmigung des Jahresabschlusses sowie die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder.

Das Ehrenamt des Mitgliedervertreters bedeutet aber auch einen durchaus aktiven Entscheidungsraum. Der jährliche Verfügungsfonds ermöglicht jedem Vertreter, schnell und unbürokratisch Gutes in seinem Quartier zu tun. Regelmäßige Gespräche mit dem Vorstand und der Verwaltung des BVE ergänzen dies.

Um den Austausch der Vertreter untereinander auch über die jährlich stattfindende Vertreterversammlung hinaus zu fördern, bieten wir zusätzlich Veranstaltungen und Treffen an. Unsere jährlichen Ausfahrten zu BVE-Baumaßnahmen oder Workshops zu speziellen Themen sind nicht nur informativ, sondern auch bei allen Teilnehmern beliebt.

In der Satzung des BVE finden Sie die Aufgaben der Vertreterversammlung noch einmal ausführlich beschrieben.

Wann und wie werden die Mitgliedervertreter gewählt?

Die Wahl der Mitgliedervertreter findet alle fünf Jahre statt.

Die Mitgliedervertreter und eine ausreichende Zahl von Ersatzvertretern werden in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl von den Mitgliedern der Genossenschaft gewählt. Auf je 150 Mitglieder eines Wahlbezirkes ist ein Mitgliedervertreter zu wählen. Ergibt sich in einem Wahlbezirk ein Rest von mehr als 75 Mitgliedern, so ist ein weiterer Mitgliedervertreter zu wählen.

Wer kann wählen?

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Genossenschaft, ausschlaggebend ist die Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Wahl.

Warum soll ich wählen?

Genossenschaften entscheiden demokratisch. Unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile hat jedes Genossenschaftsmitglied eine Stimme. Die Vertreterversammlung zählt daher zum höchsten Entscheidungsgremium der Genossenschaft. Außerdem haben alle Genossenschaftsmitglieder die gleichen Rechte und Pflichten.

Die Demokratie muss aber auch gelebt werden. In unserer Genossenschaft nehmen die Wahlen zur Vertreterversammlung und ihre jährlich stattfindenden Sitzungen einen hohen Stellenwert ein. Mit Ihrer Stimme für Ihren Wunschkandidaten sorgen Sie dafür, dass Ihre und die Interessen der Gemeinschaft optimal vertreten werden. Sie bestimmen indirekt mit über die weitere Entwicklung des BVE. Und die ist für Sie als Mitglied auch relevant, denn schließlich geht es nicht nur um aktuelle Wohnqualität, sondern auch um Werterhalt und -steigerung.



Rund ums Wohnen

Darf ich einen Untermieter aufnehmen?

Ja, auch das ist möglich. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass dadurch Ihre Wohnung nicht überbelegt ist. In jedem Fall muss die Genossenschaft über das Untermietverhältnis informiert werden.

Eine vollständige Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt.

Ist Tierhaltung erlaubt?

Auch Ihren Hund oder Katze können Sie in Ihre neue Wohnung mitnehmen, wenn Sie die schriftliche Einverständniserklärung aller Wohnungsinhaber Ihrer neuen Hausgemeinschaft haben. Dann wird die Genossenschaft dieser Tierhaltung ebenfalls zustimmen. Bitte beachten Sie aber die „Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden und über die Haltung von Hunden“.

Wo bekomme ich eine aktuelle Version der Hausordnung?

Die Hausordnung und weitere Formulare zum Download finden Sie hier.

Wer sind meine Ansprechpartner?

Wenn Sie Mitglied sind, können Sie sich in unserem geschützten Mitgliederbereich registrieren oder anmelden. Hier finden Sie Informationen über Ihre Ansprechpartner, die Sprechzeiten Ihres Hausmeisters und vieles mehr. Wenn Sie einen Schaden in Ihrer Wohnung melden möchten, können Sie das ebenfalls im Mitgliederbereich ganz bequem über das Formular Schadensmeldung erledigen.

Bei allgemeinen Anfragen nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ich möchte meine Wohnung kündigen, was muss ich beachten?

Ihre Kündigung muss bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats bei uns eingehen.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per Fax oder E-Mail sind nicht gültig. Vergessen Sie außerdem nicht Ihre Kündigung eigenhändig zu unterschreiben.

Hier finden Sie ein Kündigungsformular, welches Sie bequem ausfüllen und abschicken können.

Das Kündigungsformular für Keller, Kfz-Stellplätze, Fahrradboxen finden Sie hier.



Sonstiges

Ersatzfliesen nicht mehr im Handel?

Sie brauchen für Modernisierungsarbeiten in Bad oder Küche Ersatzfliesen, die nicht mehr im Handel sind?

Unser Tipp: Die Firma Schittek ist auf alte, ausgefallene Fliesen spezialisiert und führt ein Großlager von Fliesen aus den letzten 50 Jahren in Hamburg-Francop. Bestellungen werden nach der Vorlage von Musterfliesen auch per Post versandt.

Zur Firma Schittek gelangen Sie hier

Wir hoffen, wir konnten Ihre Fragen beantworten. Bei weiteren Fragen treten Sie mit uns in Kontakt.

In den Zeiten von Mo. - Di. 08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 16:00 bis 19:30 Uhr sind wir mit erhöhter Personaldichte für unsere Mitglieder da