Häufige Fragen zu unserem Glasfaserangebot
1. Allgemeines zum Glasfaserausbau
Der BVE lässt in über 14.000 Wohnanlagen ein modernes Glasfasernetz (FTTH) bis in die Wohnung ausbauen. Ziel ist, den Bewohner:innen eine leistungsfähige Infrastruktur für Internet, Telefon und TV bereitzustellen. Der Ausbau erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Partnerunternehmen Tele Columbus (Marke PŸUR) und deren Subunternehmern die Firmen Fibronet und ComSat.
Fast alle Mehrfamilienhäuser beim BVE werden in den kommenden Jahren mit Glasfaser versorgt. Bei Gebäuden des sogenannten „Einzelhausbestandes“ wie Doppelhäuser und Einzelhäuser gibt es Ausnahmen, da für keinen Anbieter der Aufwand der Erschließung durch befristete, beziehungsweise kündbare Verträge wirtschaftlich dargestellt werden kommt.
Glasfaser ist deutlich leistungsfähiger und stabiler als viele bestehende Übertragungswege. Sie ist zukunftssicher, unterstützt hohe Bandbreiten (z. B. für Homeoffice, Streaming und Cloud-Dienste) und trägt zur Wertstabilität der Wohnungen bei. Teilweise ist auch eine Erneuerung bestehender Hausnetze technisch notwendig.
2. Zeitplan und Ausbaustufen
Der Ausbau erfolgt schrittweise, insgesamt werden über 14.000 Wohnungen angeschlossen. Der Ausbau läuft bereits in mehreren Bauabschnitten weiter; insgesamt ist ein Zeitraum bis 2028 vorgesehen.
Wann Ihr Haus nach aktueller Planung dran ist, können Sie hier sehen: Planungsstand BVE-Glasfaserausbau
Der BVE kündigt den Beginn der Arbeiten in einer Wohnanlage mindestens 3-6 Monate vor Start an – per Briefsendung.
Danach übernimmt PŸUR die Detailkommunikation vor Ort. Es werden unter anderem Aushänge zum Ausbau in den Kellern sowie zu den konkreten Terminen in den Wohnungen angebracht.
Typischer Ablauf, Zeitangaben der Vorarbeiten außerhalb der Wohnungen:
3 - 6 Monate Außenarbeiten, bei Bedarf (ohne separate Ankündigung)
ca. 4 Wochen vorher: Aushänge zu Arbeiten im Kellerbereich,
ca. 2-3 Wochen vorher: Aushänge zu den Terminen in den Wohnungen,
ca. 3 Tage vor den Wohnungsarbeiten: erneute Erinnerung/Aushänge im Hauseingang
Die Arbeiten in den Allgemeinflächen (z. B. Keller, Steigzonen, Flure) können sich über mehrere Tage oder Wochen ziehen. In der einzelnen Wohnung dauern die Arbeiten in der Regel nur wenige Stunden. Genaue Zeiten teilt das Partnerunternehmen oder dessen Beauftragte Bauausführung Ihnen direkt mit.
Es wird immer versucht alle Wohnungen innerhalb eines Hauses an dem 1. Termin anzuschließen. Durch fehlende Zutritte in die Wohnungen oder unvorhergesehene Bauschwierigkeiten, können Folgetermine leider nötig sein.
Je nach Wohnanlage kann sich der Ausbau in unterschiedlichen Phasen befinden (Planung, Bau in den Allgemeinflächen, Wohnungsanschluss, Abschluss und Inbetriebnahme). Konkrete Informationen sind dem individuellen Anschreiben und Informationsaushängen zu entnehmen.
3. Zugang zur Wohnung und Duldung der Arbeiten
Ja, damit die Glasfaserleitungen fachgerecht bis in die Wohnung verlegt werden können, ist der Zugang zur Wohnung erforderlich. Bewohner:innen sind grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen Arbeiten im Rahmen der Modernisierung und Instandhaltung zu dulden.
Der Glasfaserausbau gilt als Modernisierungsmaßnahme im Sinne der §§ 555b ff. BGB. Es besteht eine Duldungspflicht nach § 555d BGB, sofern die Arbeiten ordnungsgemäß angekündigt und zumutbar sind. In den Anschreiben des BVE wird auf diese rechtliche Grundlage ausdrücklich hingewiesen.
Ohne Zutritt zur Wohnung können die Leitungen nicht bis zur Anschlussdose geführt werden. Das kann zur Folge haben, dass der Glasfaseranschluss später nicht oder nur mit zusätzlichem Aufwand genutzt werden kann. Oft können Ihre Nachbarn nicht angeschlossen werden, wenn Sie bei Ihnen keinen Zutritt erhalten und die Arbeiten müssen abgebrochen werden. Das führt zu Verzögerungen, weiteren Terminen, die auch Ihre Nachbarn dann wieder einrichten müssen.
In Einzelfällen kann der BVE rechtlich verpflichtet sein, die Duldung der Arbeiten einzufordern. Frühzeitige Rückmeldungen an die genannten Kontakte helfen, solche Situationen zu vermeiden.
Der Aushang von PŸUR oder deren beauftragte Bauunternehmen enthält konkrete Zeitfenster und den Termin. Wenn Sie diese Zeiten nicht persönlich einzurichten können, bitten wir Sie möglichst eine Vertrauensperson mit der Anwesenheit zu beauftragen. Sollte auch das nicht möglich sein, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit der genannten Ansprechperson auf den Hausaushängen / Terminmitteilungen auf, um einen Ausweichtermin zu vereinbaren.
4. Ablauf der Arbeiten in Haus und Wohnung
Primär wird versucht, bestehende Kanäle und Schächte zu nutzen, wenn dort noch Platz für die Kabel vorhanden ist.
Zuerst werden alte Leitungsführungen in der Nähe der aktuellen Dosen (primär TV-Dose) geprüft. Sind diese zu eng, werden Leitungen über Lüftungsschächte oder stillgelegte Schornsteine geprüft. Sind diese Wege nicht nutzbar (z. B. zu klein oder verschüttet), werden Leitungen über neu zu verlegende horizontale Kabelkanäle geführt.
Wo genau die Kabel geführt werden, kann das Bauteam erst im 1. Bautermin mit Zugang zu den Wohnungen erkennen und festlegen.
Im Rahmen dieser Prüfungen kann es zu Verzögerungen kommen durch z. B. fehlende Baufreiheit in der Wohnung, Problemen bei neuen Bohrungen durch Stahlträger in den Etagen oder Abwesenheiten einzelner Nachbarn, kommen.
Kurz gesagt: Der genaue Verlauf hängt von der jeweiligen Bausubstanz ab und kann sich während des 1. Termins noch ändern.
Typischerweise verlegt der Dienstleister die Glasfaserleitung von der Steigzone oder Trasse in die Wohnung und montiert dort eine Glasfaser-Anschlussdose und ein Glasfaserabschlussgerät (ONT). Das ONT benötigt eine Steckdose in der Wohnung.
In vielen Fällen wird der Anschluss im Abstellraum oder im Wohnzimmer hergestellt.
Die genaue Leitungsführung ist je nach Gebäude und bisherigen Ausbauten unterschiedlich und wird von der ausführenden Firma vor Ort geplant.
Die von PŸUR beauftragten Fachfirmen benötigen deswegen Zugang zu den Wohnungen – möglichst zeitgleich in allen übereinanderliegenden Wohnungen eines Strangs.
Übersicht eines Glasfaseranschlusses mit TV-Versorgung (illustrativ):

Warum werden manchmal Kabelkanäle nötig?
Die erste Option ist immer bestehende Kabelkanäle zu nutzen, insbesondere der vorhandenen Telefon- und TV-Kabelkanäle. Dann kommt die Glasfaserleitung immer in der Nähe von Steckdosen in die Wohnung und es werden keine oder kaum neue Kabel-Kanäle benötigt.
Erfolgt die Versorgung aber über Schächte wird eine Verlegung in der Wohnung zur nächsten Steckdose nötig, damit die Technik an Strom angeschlossen werden kann.
Müssen neue Kernbohrungen durch Boden und Decke erfolgen, erfolgen diese möglichst in der direkten Nähe der aktuellen TV-Dose meist im Wohnzimmer. Diese werden ggf. Aufputz in die darüberliegende Wohnung hochgeleitet.
Die Information über die Installationstermine wird rechtzeitig durch die Firma vor Ort bekannt gemacht, in der Regel über Aushänge im Hauseingang oder per Information im Briefkasten.
Beim Bohren und bei Leitungsverlegungen kann es zeitweise zu deutlicher Lärmentwicklung kommen. Es wird darauf geachtet, überwiegend innerhalb der zulässigen Arbeitszeiten zu arbeiten und Ruhezeiten möglichst zu berücksichtigen. Sollte es zu erheblichen Beeinträchtigungen kommen, können sich Bewohner:innen an die im Anschreiben genannten Kontakte oder an das Serviceteam des BVE wenden.
5. Technik und Anbieter
Welchen Anbieter später über Glasfaser genutzt werden kann, hängt grundsätzlich vom Netzbetreiber (PŸUR) und den bestehenden Kooperationen ab. Folgendes gilt aktuell bei uns:
PŸUR betreibt das Netz,
Zusätzlich bestehen in Hamburg Kooperationen mit 1&1 und Telefónica (o2)
In Norderstedt bestehen Kooperationen mit 1&1, Telefónica (o2) und Wilhelm Tel
Über das Hausnetz sind damit TV, Internet und Telefon über diese Anbieter mit Glasfaser möglich.
Andere klassische Kabelanbieter können bis auf Weiteres kein Glasfaserprodukte bei uns bereitstellen.
Der BVE hatte seinerzeit den Glasfaserausbau ausgeschrieben mit bestimmten Bedingungen. Grundsätzlich liefert der Anbieter Glasfaser, der die Leitungen baut – und zwar ausschließlich und exklusiv. Der BVE hat in der Ausschreibung die Vorgabe gegeben, einen Teil der Leitungen freizugeben, sodass Mitglieder auch andere Anbieter wählen können. Dies haben andere große Anbieter am Markt abgelehnt. Wir freuen uns mit Tele Columbus / PŸUR einen Partner gefunden zu haben, der 2 Leitungen für andere Anbieter zur Verfügung stellt.
Wenn die Grundausstattung in Ihrem Haus abgeschlossen wurde, kann es noch etwas dauern bis der Datenaustausch zwischen den Anbietern final eingerichtet und erfolgen kann. Verträge können in der Regel abgeschlossen werden, der Lieferbeginn kann am Anfang der Baumaßnahme gegebenenfalls erst ein paar Wochen bis Monate später erfolgen.
6. Kosten, Verträge und Nutzung
Das TV-Signal wird bei Umstellung auf Glasfaser über die Glasfaserleitung geliefert. Nutzen Sie die alte TV-Dose und haben einen Vertrag mit PŸUR, wird Ihre TV-Dose so angeschlossen, dass Sie wie gewohnt weiter TV schauen können.
Haben Sie neben dem Vertrag mit PŸUR einen zusätzlichen TV-Vertrag über die TV-Dose (alte SKY-Sportpakete z.B.), kann eine Umstellung auf Streaming über die Internetleitungen ggf. erforderlich sein. Näheres entnehmen Sie bitte 6.6. Nutzung in der Wohnung (TV und Internet).
Möchten Sie ihren alten Internetvertrag behalten, ist auch das bis auf Weiteres möglich. Perspektivisch können die alten Leitungen ebenfalls, wie die alten Telekomleitungen außer Betrieb gehen. Dies obliegt auch hier dem Anbieter, ob Verträge und wie lange Verträge fortgeführt werden.
Sie können jedoch bei diesen Anbietern auf Glasfaser wechseln und das Bauteam bereitet die Versorgung mit dem Gf-TA bereits vor. Über den Router wird das Signal per Funk in die Wohnung verteilt oder an das Wohnungsnetz angeschlossen, wenn eine Kabel-Verteilung innerhalb der Wohnung in einzelne Räume bereits vorhanden ist. Dies ist meist in neueren Wohnungen, bzw. Neubauten vorhanden.
Für eine unterbrechungsfreie Versorgung über das Hausnetz empfehlen wir rechtzeitig einen neuen Vertrag über das Glasfasernetz abzuschließen, damit dies im Ausbautermin 1 bereits berücksichtigt werden kann.
Alte DSL-Verträge können weiter genutzt werden, solange die alten Kabel von der Telekom noch funktionieren und instandgesetzt werden. Dies ist von Ihrem Anbieter direkt mit der Telekom zu klären.
Das Vertriebsteam von PŸUR ist dazu vorab in den Ausbauliegenschaften und im Bestand verstärkt unterwegs. Die Produktberater kommen in Ihre Wohnung und beraten Sie. Machen Sie sich vorher gerne bereits erste Gedanken, was Sie benötigen und wie Sie zukünftig Internet nutzen wollen.
Grundsätzlich liegt die Verantwortung für das Fernsehsignal bei den Bewohner:innen bzw. Mitgliedern selbst. Seit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2024 müssen TV-Leistungen direkt bei einem Provider im Einzeleinzug gebucht werden.
Nach der Umstellung auf Glasfaser kann der Fernseher über den Medienkonverter (ONT) und einen entsprechenden Vertrag mit PŸUR (oder einem der kooperierenden Anbieter) ohne zusätzliche Umrüstung genutzt werden.
Wurde ein anderer Anbieter für den Fernsehanschlussvertrag gewählt, ist die Nutzung in der Regel nur noch über digitale Streamingdienste – also über Internetleitungen- möglich. Die TV-Dose wird nach der Umstellung auf Glasfaser nur über das Glasfasernetz mit Signal beliefert. Kunden von Pay-TV, die noch über das klassische Kabelnetz laufen, z. B. wenige Sky-Kund:innen sollten sich frühzeitig bei Sky informieren, da dort gegebenenfalls ein Gerätewechsel oder eine Anpassung des Vertrags erforderlich sein kann.
Bestandswohnungen
Nach Abschluss eines Vertrages mit PŸUR (oder einem der kooperierenden Anbieter) und der Baufertigstellung in Ihrem Quartier erfolgt die technische Freischaltung für Sie. Anschließend können über den neuen Anschluss Internet, Telefon und Fernsehen genutzt werden. Das bisherige Kabelnetz wird perspektivisch vollständig abgelöst werden.
Neubau/Neuere Bauten, TV & Internet
Die Glasfaseranschlüsse im Keller sind technisch vorbereitet. Bei Interesse können Bewohner:innen jederzeit ein PŸUR-Produkt oder mit Vertragspartnern buchen und so den Anschluss aktiv nutzen.
Grundsätzlich ist Glasfaserausbau eine Modernisierungsmaßnahme gem. 555b 4a.und Kosten gem. 559 umlegbar als Modernisierungszuschlag. Von einer festen Kostenumlage wurde abgesehen. Der Abschluss eines Glasfaservertrages ist freiwillig. Sofern das Angebot nicht angenommen wird, entstehen dem Mitglied keine Kosten. Der Ausbau des Glasfaseranschlusses bis in die Wohnung muss im Rahmen der Modernisierung dennoch erfolgen - auch ohne Vertragsabschluss.
Über aktuelle Vertragsangebote können Sie sich hier informieren: www.pyur.com
Zukunftssichere Infrastruktur für viele Jahre,
Gigabit-Internet, HD-TV und Telefon über ein modernes Glasfasernetz,
Hohe Stabilität, Energieeffizienz und Übertragungsqualität,
Steigerung der digitalen Attraktivität und damit der Wertstabilität der Wohnungen,Möglichkeit, BVE-Sonderkonditionen bei PŸUR zu nutzen (Hinweis auf die BVE-Mitgliedschaft erleichtert die Zuordnung).
Über leistungsstarke Glasfaserleitungen laufen Internetleitungen für Arbeiten von zuhause und Streamingdienste störungsfreier.
7. Schäden, Störungen und Sicherheit
Sollte es bei den Arbeiten zu Schäden an Gebäude, Technik oder Wohnung kommen (z. B. an Stromleitungen, Wänden oder Ausstattung), werden diese aufgenommen und über die zuständigen Unternehmen reguliert. Schäden sollten umgehend Ihrem Hausmeister gemeldet werden.
Der zuständige Hausmeister prüft den Sachverhalt. Sofern die ausführende Firma den Schaden nicht selbst unmittelbar beseitigt, wird die Schadenbeseitigung auf Regressbasis beauftragt.
Ja. Glasfaserkabel übertragen Daten über Lichtsignale und sind elektrisch passiv. Sie erzeugen keine zusätzliche Strahlung in der Wohnung. Die eingesetzten Geräte entsprechen den gültigen Normen und Sicherheitsstandards.
8. Kommunikation und Service
Bei Fragen zum Glasfaserausbau oder zu BVE-Anschreiben wenden Sie sich bitte an den ausgewiesenen Ansprechpartner oder an das BVE-ServiceTeam. Bitte nennen Sie Ihre Adresse und, falls vorhanden, die Vertragsnummer.
Am Glasfaserausbau sind mehrere Beteiligte involviert: der BVE als Eigentümer, Netzbetreiber, ausführende Baufirmen und später die Anbieter von Internet- und TV-Tarifen. Daher können Schreiben von verschiedenen Absendern kommen.
Der BVE bemüht sich, die Informationen so zu bündeln, dass die wichtigsten Punkte verständlich aus einer Hand vorliegen. Bei widersprüchlichen oder unklaren Informationen sollte das Serviceteam des BVE kontaktiert werden.