Am Dienstag, den 11. Juni 2024 findet um 18.30 Uhr die ordentliche Vertreterversammlung unserer Genossenschaft statt. Hierzu sind alle Mitgliedervertreter eingeladen.
Tagesordnung
Begrüßung und Feststellung der Form- und Fristwahrung der Einladungen der Mitgliedervertreter (§ 33, Abs. 2 der Satzung) sowie Feststellung der Zahl der Anwesenden
Bericht über den Prüfungsbericht des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. vom 30.05.2023 über den Jahresabschluss 2022 sowie Bericht über den vorläufigen Prüfungsbericht des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. (§ 59 Genossenschaftsgesetz sowie § 44, Abs. 4 der Satzung) für das Geschäftsjahr 2023
Beratung zu 2. über den Bericht zu dem vorläufigen Prüfungsbericht des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. (§ 35 Abs. 2c der Satzung) für das Geschäftsjahr 2023
Lagebericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 sowie Vorschau auf das Geschäftsjahr 2024/2025
Beratung über den Lagebericht des Vorstands zu 4. (§ 35, Abs. 2a der Satzung)
Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Beratung über den Bericht des Aufsichtsrats zu 6. (§ 35, Abs. 2b der Satzung)
Kenntnisnahme des Beschlusses des Aufsichtsrats und Vorstands zur Einstellung in die Ergebnisrücklagen zum 31.12.2023 (Anlage)
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 (§ 35, Abs. 1b der Satzung) (Anlage)
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023 (§ 35, Abs. 1c der Satzung) (Anlage)
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 (§ 35, Abs. 1f der Satzung)
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 (§ 35, Abs. 1f der Satzung)
Beschlussfassung über die Änderungen der Satzung (§ 35, Abs. 1a der Satzung) (Anlage)
Beschlussfassung über die Vergütungsregelung des Aufsichtsrats (§ 35, Abs. 1g der Satzung) (Anlage)
Wahlen zum Aufsichtsrat (§ 35, Abs. 1g der Satzung unter Berücksichtigung § 24, Abs. 5 sowie § 34a, Abs. 1-3 der Satzung)
Wahl von bis zu 5 Mitgliedern der Genossenschaft, die weder dem Vorstand noch dem Aufsichtsrat angehören, für den Wahlvorstand der für 2025 anstehenden Vertreterwahlen (§ 1, Abs. 2 und 4 der WO)